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FAQ

Wichtige Fragen – Ausführliche Antworten

Wer ist die Inkasso Kodat?

Seit über 40 Jahren ist die Inkasso Kodat erfolgreich auf ein faires Forderungsmanagement spezialisiert, das sowohl die individuellen Belange unserer Kunden als auch die Bedürfnisse unserer Auftraggeber und Geschäftspartner gezielt in Einklang bringt.

Seit 1977 haben wir die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen und zum geschäftsmäßigen Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung (Inkasso; gem. Artikel 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935). Seit 1979 sind wir „auch im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren“ (registrierter Erlaubnisinhaber) tätig.

Ich habe Post von Inkasso Kodat erhalten, wie verhalte ich mich?

Dieser Umstand braucht Ihnen nicht peinlich zu sein. Wir haben Verständnis für Ihre finanziellen Probleme und versuchen mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden, damit Sie letztlich frei von Schulden sind.

Rufen Sie uns unter der Rufnummer +49 (0)203 3469 5721 an oder schreiben Sie einen Brief. Wir helfen Ihnen garantiert!

Warum soll in an die Inkasso Kodat zahlen?

Die Inkasso Kodat ist nun Ihr alleiniger Ansprechpartner, da die gegen Sie bestehende Forderung an uns abgetreten wurde oder wir im Rahmen des treuhänderischen Einzugs mit der Bearbeitung der Forderung beauftragt sind. Nehmen Sie daher am besten umgehend Kontakt mit uns auf.

Welche Vereinbarungsmöglichkeiten habe ich?

Die Inkasso Kodat ist in der Lage, verschiedene Rückzahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wir bieten Ratenzahlungsvereinbarungen oder Einmalzahlungsvereinbarungen an. Hierbei berücksichtigen wir Ihre aktuelle Situation und Ihre weiteren Verpflichtungen. Ganz wichtig für Sie: Das geschieht fair und ohne versteckte Kosten und Gebühren!

Was passiert, wen ich mich nicht bei Ihnen melde?

Aus Erfahrung können wir Ihnen versichern, dass es nicht dienlich ist, „den Kopf in den Sand zu stecken“. Bedenken Sie, dass wir Ihre Situation aktuell nicht kennen und somit auch nicht wissen, aus welchem Grund Sie Ihre Zahlungen einstellen mussten.

Sollten Sie sich nicht bei uns melden, müssen wir davon ausgehen, dass Sie an einer außergerichtlichen Einigung nicht interessiert sind. Insoweit können wir, sofern eine Titulierung der Forderung vorliegt, gegen Sie Vollstreckungs- oder auch Pfändungsmaßnahmen einleiten. Aber: Ein Gespräch hilft immer.

Um weitere rechtliche und kostenintensive Nachteile zu vermeiden, sollten Sie umgehend mit uns in Kontakt treten. Nur so sind wir in der Lage, Ihnen bei Ihrer Entschuldung behilflich zu sein. Also sprechen Sie uns an und wir erarbeiten für Sie eine faire und individuelle außergerichtliche Lösung – garantiert.

Was ist, wenn ich Ihre Zahlungsvorschläge nicht annehmen kann, da es meine derzeitige finanzielle Situation nicht zulässt?

Auch in diesen Fällen gilt: Kontaktieren Sie uns. Denn reden hilft und wir können mit Kenntnis über Ihre Situation gemeinsam über andere alternative Lösungen sprechen.

Ich hab einen Eintrag meiner Schufa. Was bedeutet das für mich?

Sie haben Fragen zu etwaigen Einträgen in Ihrer Schufa? Sie wollen wissen, wann diese Einträge gelöscht werden? Dann kontaktieren Sie uns!

Wie verhalte ich mich, wenn ich Einwände gegen die Forderung habe?

Selbstverständlich klären wir Unstimmigkeiten, sofern diese nachvollziehbar sind und belegt werden können. Auch hier ist es wichtig, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um eine Lösung herbeizuführen.

Ich habe eine Pfändung auf meinem Bankkonto – Wie soll ich jetzt an Sie zahlen?

Auch wenn wir bereits eine Pfändungsmaßnahme veranlasst haben, besteht noch immer die Möglichkeit, eine Lösung zu finden. Nehmen Sie bitte auch in diesem Fall Kontakt zu uns auf.